Das sollten Sie zu Bildrechten wissen

Das sollten Sie zu Bildrechten wissen - inspiras webagentur

Dass es nicht gestattet ist, die Texte und Bilder anderer Urheber per „copy and paste“ der eigenen Website hinzuzufügen, ist den meisten Webseitenbetreibern bekannt. Doch auch mit eigenen Bildwerken dürfen Sie auf Ihrer Website nicht beliebig schalten und walten.

Grundsätzlich gilt: Wer Bilder nur für den Privatgebrauch knippst, hat wenig zu befürchten. Anders sieht es bei kommerzieller Nutzung oder bei dem Einbinden von Fotografien auf Ihrer Website aus. Im Folgenden haben wir daher die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften für Sie zusammengefasst.

Das Recht am eigenen Bild: Was Sie dürfen – oder auch nicht – wenn Sie Personen fotografieren

Das sollten Sie grundsätzlich zu Bildrechten bei Menschen wissen: Das „Recht am eigenen Bild“ gehört zu den Persönlichkeitsrechten und besagt, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, ob und welche Bilder von ihm veröffentlicht werden. Ausgenommen sind hiervon lediglich Prominente oder Personen der Zeitgeschichte – aber auch diese müssen nicht jeden Paparazzo in ihrem Vorgarten dulden.
Wollen Sie Fotografien, auf denen einzelne Personen erkennbar sind, veröffentlichen, benötigen Sie daher deren schriftliche Zustimmung.

Anders verhält es sich nur, wenn Sie beispielsweise im Rahmen einer Großveranstaltung eine Personengruppe eher zufällig fotografieren – beispielsweise eine Demonstration oder Menschen, die beim Karnevalsumzug am Straßenrand stehen und den vorbeiziehenden Jecken zuwinken. Wer eine solche Veranstaltung aufsucht, muss damit rechnen, als Teil des Geschehens fotografiert zu werden. Er muss es jedoch nicht hinnehmen, dass man ihn besonders hervorhebt.

Duldsamer als Privatpersonen müssen Menschen sein, an denen ein „öffentliches Interesse“ besteht. Aber auch für diese benennt der Gesetzgeber Grenzen der Duldsamkeit: Kommen die Bilder aufgrund einer Verletzung anderer Rechte zustande (zum Beispiel durch heimliches Fotografieren innerhalb privater Gebäude) oder verletzen die Bilder die Intimsphäre oder die Würde des Abgebildeten, ist das öffentliche Interesse gegen die Schutzwürdigkeit der Person abzuwägen.

Kunstwerke und Gebäude: Panoramafreiheit nur an öffentlichen Plätzen

Kunstwerke und Gebäude können Sie in Deutschland frei fotografieren, sofern der Standort, den Sie dafür aufsuchen, öffentlich zugänglich ist. Diese Freiheit wird auch als „Panoramafreiheit“ bezeichnet. An einem öffentlichen Platz befinden Sie sich, wenn Sie keinen Eintritt zahlen mussten und wenn das Grundstück der Allgemeinheit gehört. Schon in einem Park, der für alle frei zugänglich ist, kann es sein, dass Sie die Hausrechte eines Vereines, dem der Park gehört, achten müssen.

Panoramafreiheit betrifft zudem generell nur dauerhaft installierte oder erbaute Kunstwerke und Gebäude. Bei vorübergehenden Kunstinstallationen im öffentlichen Raum erkundigen Sie sich ebenso wie bei Kunst, die innerhalb von Gebäuden oder auf privaten Grundstücken ausgestellt wird, beim Besitzer oder Veranstalter, was erlaubt ist und was nicht. In vielen Ländern auch der europäischen Union gibt es überhaupt keine generelle Panoramafreiheit.

Fensterln verboten

Ergänzt und weiter eingeschränkt wird die Regelung der Panoramafreiheit durch den Umstand, dass Sie kein Hilfsmittel benutzen dürfen, das Ihren Ausblick so erweitert, dass Sie Einblick in private oder geschützte Bereiche erhalten. Hierzu gehören Teleskope, Kameradrohnen oder auch Leitern, die Sie an eine Mauer lehnen, um einen Blick auf das Dahinter werfen zu können.

Betreten Sie ein Gebäude, so denken Sie zudem daran: die jeweiligen Hausrechte wiegen stärker als die landesüblichen Rechte. Schon das Fotografieren durch Fenster oder Türen kann einen Rechtsbruch darstellen.

Lizenzfreie Bilder sind nicht frei von Urheberrechten!

Für kommerzielle Fotografien vergibt der Urheber normalerweise Lizenzen, die den Nutzungsumfang regeln. Missverständnisse treten oft auf, wenn ein Bild als „lizenzfrei“ angeboten wird. Lizenzfrei bedeutet nämlich nicht, dass Sie das Bild einfach herunterladen und frei verwenden können. Der Begriff „lizenzfrei“ besagt lediglich, dass der Urheber hier auf eine Einschränkung der von ihm vergebenen Lizenz verzichtet.

Ähnlich verhält es sich bei den sogenannten Creative-Commons-Lizenzen (CC-Lizenzen). Auch hier legt der Urheber fest, wer das Bild unentgeltlich oder beliebig verwenden darf – und in welcher Form. Häufig erlauben Urheber beispielsweise die kostenlose Verwendung für private Zwecke, wenn dabei auf den Urheber verwiesen wird.

Wirklich freigestellt ist Ihnen die Verwendung eines Bildes nur dann, wenn durch den Inhalt keine der oben genannten Rechte verletzt werden und wenn dieses offiziell als Public Domain oder als CC0 gekennzeichnet ist. Weitere Hinweise zu den Creative-Common-Lizenzen finden Sie in deutscher Sprache hier hier.

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