Privacy im öffentlichen Raum
Für „E-Privacy“ soll die 2009 verabschiedete Richtlinie der EU sorgen (besser bekannt unter dem Namen „Cookie-Richtlinie“). Verfasst wurde sie in der Absicht, Nutzer darauf hinzuweisen, dass die aktuell aufgerufene Webseite Spuren von Werbung oder von temporär gespeicherten Daten enthalten kann. Cookies halt, deren Aufgabe es ist, das Surfen und Shoppen zu vereinfachen.
Das Dumme ist nur: Durch den Zwang, dieser Verwendung von Cookies zustimmen zu müssen, sieht sich der Besucher letztlich getäuscht. Denn er wird zwar über das Opt-in informiert, erhält aber an derselben Stelle keine Möglichkeit, sich für ein Opt-out zu entscheiden. Es sei denn, er schließt die Seite wieder oder konfiguriert seinen Browser um.
Dabei gehörte es doch gerade auf deutschen Webseiten schon zuvor zur Pflicht und zum guten Ton, in einer Datenschutzerklärung auf die verwendeten Programme hinzuweisen u n d die Möglichkeit zum Widerspruch anzubieten. Die Hinweispflicht auf Cookies sieht dies nicht vor.
Vorsicht Cookies: Datenschutz, den keiner braucht
Entsprechend wurde die Cookie-Richtlinie in Deutschland nie umgesetzt, schließlich war man ihr schon einen Schritt voraus. Was bedeutet: Es besteht nach wie vor keine gesetzliche Pflicht für Sie, Ihre Besucher über die Verwendung von Cookies durch eine zusätzliche Einblendung zu informieren.
Sanfter Zwang setzte dann aber 2015 ein, als Google auf die Einhaltung der neuen EU-Richtlinie zu pochen begann. Plötzlich schossen die ungeliebten Einblendungen wie Unkraut ins Feld. Kein Wunder. Wer will es sich schon mit einem Suchmaschinenriesen verscherzen. Dagegen kommen auch wir nicht an – wie Sie bei aufmerksamer Betrachtung unserer Website sicher schon bemerkt haben. Und auch unsere Kunden nicht, weshalb wir absurderweise nun dazu raten müssen, ein Gesetz zu befolgen, das es in dieser Weise in Deutschland gar nicht gibt.
Cookies und Tracker mit Bedacht einsetzen
Wir von der inspiras Webagentur sind überzeugt: Wer als Webseitenbetreiber mit der Verwendung von Cookies und Trackern sensibel und effizient umgeht, hat das Vertrauen seiner Kunden und Besucher eher verdient als ein Administrator, der seiner Hinweispflicht nachkommt, dann aber eine Vielzahl unnötiger Programme auf den Nutzer loslässt.
Daher realisieren wir Webseiten, die den Hinweis gemäß der Cookie-Richtlinie dezent einblenden. Und raten unseren Kunden zu einem maßvollen Umgang mit den kleinen süßen Verfolgern. Das Sinnvolle vom Sinnlosen zu unterscheiden, ist uns nämlich wichtiger als die Durchsetzung einer gut gemeinten, aber schlecht gemachten Richtlinie.
Oder liegen wir etwa falsch? Wie empfinden Sie die Hinweispflicht auf Cookies? Ist die Cookie-Richtlinie gerechtfertigt oder ist sie nur ein sinnloser Zwang ohne konkreten Nutzen? Wir freuen uns über Ihren Kommentar.